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   BPatG, 19.09.2011 - 27 W (pat) 534/10   

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BPatG, 19.09.2011 - 27 W (pat) 534/10 (https://dejure.org/2011,9519)
BPatG, Entscheidung vom 19.09.2011 - 27 W (pat) 534/10 (https://dejure.org/2011,9519)
BPatG, Entscheidung vom 19. September 2011 - 27 W (pat) 534/10 (https://dejure.org/2011,9519)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgegenstehen des Schutzhindernisses der fehlenden Unterscheidungskraft des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bei schlagwortartigen Wortkombinationen wie die Markenanmeldung "ICK BIN 'NE JUTE"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "ICK BIN 'NE JUTE (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "ICK BIN 'NE JUTE (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "ICK BIN 'NE JUTE (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Auszug aus BPatG, 19.09.2011 - 27 W (pat) 534/10
    Bei anderen Verwendungsformen, die nach der Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 2001, 240, 242 - Swiss Army; GRUR 2010, 1100 - Tooor!; GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; BPatG, Beschluss vom 15.01.2010, Az: 27 W (pat) 250/09, BeckRS 2010, 06996 - In Kölle jebore) nicht vernachlässigt werden dürfen, ist eine solche Interpretation nicht in dem Umfang zu erwarten, dass Unterscheidungskraft gegeben wäre.

    Ist aber eine Art der Zeichenverwendung nicht ausgeschlossen, bei welcher das Publikum das fragliche Zeichen als Herkunftshinweis nimmt, kann der Kennzeichnung das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden (vgl. BGH GRUR 2001, 240, 242 - Swiss Army; GRUR 2010, 1100 - Tooor!; GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; BPatG, Beschluss vom 15.01.2010, Az: 27 W (pat) 250/09, BeckRS 2010, 06996 - In Kölle jebore).

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 19.09.2011 - 27 W (pat) 534/10
    Bei anderen Verwendungsformen, die nach der Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 2001, 240, 242 - Swiss Army; GRUR 2010, 1100 - Tooor!; GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; BPatG, Beschluss vom 15.01.2010, Az: 27 W (pat) 250/09, BeckRS 2010, 06996 - In Kölle jebore) nicht vernachlässigt werden dürfen, ist eine solche Interpretation nicht in dem Umfang zu erwarten, dass Unterscheidungskraft gegeben wäre.

    Ist aber eine Art der Zeichenverwendung nicht ausgeschlossen, bei welcher das Publikum das fragliche Zeichen als Herkunftshinweis nimmt, kann der Kennzeichnung das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden (vgl. BGH GRUR 2001, 240, 242 - Swiss Army; GRUR 2010, 1100 - Tooor!; GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; BPatG, Beschluss vom 15.01.2010, Az: 27 W (pat) 250/09, BeckRS 2010, 06996 - In Kölle jebore).

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 19.09.2011 - 27 W (pat) 534/10
    a) Für die Beurteilung, ob einer Bezeichnung die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt, ist auf die Hauptfunktion einer Marke abzustellen, derzufolge diese den Abnehmern die Ursprungsidentität von Waren (und Dienstleistungen) garantieren soll, indem sie es ihnen ermöglicht, diese ohne Verwechslungsgefahr von Waren (oder Dienstleistungen) anderer Herkunft zu unterscheiden, auch wenn eine Marke zusätzlich weitere Funktionen, etwa Werbefunktion, haben kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2009, 949, Rn. 28 - My World).

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass das Publikum in Slogans oder schlagwortartigen Wortfolgen regelmäßig dann keinen Herkunftshinweis sieht, wenn diese eine bloße Werbefunktion ausüben - diese kann z. B. darin bestehen, die Qualität der betreffenden Waren oder Dienstleistungen anzupreisen - es sei denn, dass die Werbefunktion im Vergleich zur Herkunftsfunktion offensichtlich von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 Tz. 35 - Das Prinzip der Bequemlichkeit).

  • BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98

    SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung

    Auszug aus BPatG, 19.09.2011 - 27 W (pat) 534/10
    Bei anderen Verwendungsformen, die nach der Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 2001, 240, 242 - Swiss Army; GRUR 2010, 1100 - Tooor!; GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; BPatG, Beschluss vom 15.01.2010, Az: 27 W (pat) 250/09, BeckRS 2010, 06996 - In Kölle jebore) nicht vernachlässigt werden dürfen, ist eine solche Interpretation nicht in dem Umfang zu erwarten, dass Unterscheidungskraft gegeben wäre.

    Ist aber eine Art der Zeichenverwendung nicht ausgeschlossen, bei welcher das Publikum das fragliche Zeichen als Herkunftshinweis nimmt, kann der Kennzeichnung das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden (vgl. BGH GRUR 2001, 240, 242 - Swiss Army; GRUR 2010, 1100 - Tooor!; GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; BPatG, Beschluss vom 15.01.2010, Az: 27 W (pat) 250/09, BeckRS 2010, 06996 - In Kölle jebore).

  • BPatG, 15.01.2010 - 27 W (pat) 250/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "In Kölle jebore" - blickfangmäßiger, dekorativer

    Auszug aus BPatG, 19.09.2011 - 27 W (pat) 534/10
    Bei anderen Verwendungsformen, die nach der Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 2001, 240, 242 - Swiss Army; GRUR 2010, 1100 - Tooor!; GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; BPatG, Beschluss vom 15.01.2010, Az: 27 W (pat) 250/09, BeckRS 2010, 06996 - In Kölle jebore) nicht vernachlässigt werden dürfen, ist eine solche Interpretation nicht in dem Umfang zu erwarten, dass Unterscheidungskraft gegeben wäre.

    Ist aber eine Art der Zeichenverwendung nicht ausgeschlossen, bei welcher das Publikum das fragliche Zeichen als Herkunftshinweis nimmt, kann der Kennzeichnung das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden (vgl. BGH GRUR 2001, 240, 242 - Swiss Army; GRUR 2010, 1100 - Tooor!; GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; BPatG, Beschluss vom 15.01.2010, Az: 27 W (pat) 250/09, BeckRS 2010, 06996 - In Kölle jebore).

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 19.09.2011 - 27 W (pat) 534/10
    Allein die Tatsache, dass ein Zeichen von den angesprochenen Verkehrskreisen als Werbeslogan wahrgenommen wird, reicht - für sich gesehen - nicht aus, um die für die Schutzfähigkeit erforderliche Unterscheidungskraft zu verneinen (vgl. EuGH GRUR 2010, 228, Tz. 44 - Vorsprung durch Technik).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 19.09.2011 - 27 W (pat) 534/10
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verbraucher zu beurteilen, wobei - wie auch hier - auf die mutmaßliche Wahrnehmung durch einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Waren und Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 19.09.2011 - 27 W (pat) 534/10
    a) Für die Beurteilung, ob einer Bezeichnung die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt, ist auf die Hauptfunktion einer Marke abzustellen, derzufolge diese den Abnehmern die Ursprungsidentität von Waren (und Dienstleistungen) garantieren soll, indem sie es ihnen ermöglicht, diese ohne Verwechslungsgefahr von Waren (oder Dienstleistungen) anderer Herkunft zu unterscheiden, auch wenn eine Marke zusätzlich weitere Funktionen, etwa Werbefunktion, haben kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2009, 949, Rn. 28 - My World).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 19.09.2011 - 27 W (pat) 534/10
    Kann einer Wortfolge ein für die fraglichen Waren beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um einen Begriff, den die Verbraucher  - auch bei graphischer Gestaltung - nicht als Unterscheidungsmittel auffassen, fehlt jegliche Unterscheidungskraft (vgl. BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 19.09.2011 - 27 W (pat) 534/10
    Es ist auch nicht erforderlich, dass schlagwortartige Wortfolgen einen selbständig kennzeichnenden Bestandteil enthalten oder in ihrer Gesamtheit einen besonderen phantasievollen Überschuss aufweisen (vgl. BGH GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft).
  • BPatG, 06.11.2013 - 28 W (pat) 3/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ich bin ein STROMer" - Unterscheidungskraft -

    Personifizierte Aussagen "von" Waren im Sinn von "Ich bin..." sind, wie die Markenstelle bereits festgestellt hat, in der Werbung gebräuchlich (vgl. hierzu auch Beschluss des BPatG vom 19. September 2011, 27 W (pat) 534/10 - ICK BIN ´NE JUTE; HABM, R134/11-1, vom 19. Januar 2012 - Das will ich auch).
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